Das geltende nationale, übergeordnete kerntechnische Regelwerk stammt aus den 1970er und 1980er Jahren. In Wissenschaft und Praxis besteht Einigkeit, dass eine Modernisierung und Weiterentwicklung des übergeordneten kerntechnischen Regelwerks notwendig ist. Diese Sicht wird auch von Bund und Ländern geteilt.
Der Erarbeitungsprozess zur Erstellung des neuen Regelwerks hat 2004 begonnen. Mit den neuen Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke liegt nun der Entwurf eines neuen übergeordneten Regelwerks vor.
Die neuen Sicherheitskriterien sollen die Zusammenführung von vorhandenen Regeln, bestehender Praxis, internationalen Anforderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gewährleisten und die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke, Stand 1977, die RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, Stand 1981 mit Aktualisierungen von 1996, und die Störfallleitlinien von 1983 ersetzen.