Die beihilferechtliche Genehmigung für Steuervergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer läuft Ende des Jahres 2012 aus. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung sollen Steuervergünstigungen, wie der Spitzenausgleich, ab dem Jahr 2013 nur noch gewährt werden, wenn die Unternehmen einen nachweisbaren Beitrag zu Energieeinsparungen leisten.
Auf der Grundlage eines ressortabgestimmten Fragenkatalogs haben BMF, BMWi und BMU jeweils Gutachten in Auftrag gegeben, um Informationen insbesondere darüber zu erhalten, welche Einsparpotentiale bei den Unternehmen bestehen und welche Optionen für die Ausgestaltung der Nachfolgeregelung in Betracht gezogen werden könnten. Das im Auftrag des BMU vom Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES GmbH) erstellte Gutachten kann nachfolgend abgerufen werden. Die von BMF und BMWi in Auftrag gegebenen Gutachten finden sich auf den Webseiten der beiden Ressorts.