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Stand: Nov. 2008

Untergesetzliches Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Das Untergesetzliche Regelwerk trat ergänzend zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zeitgleich am 07. Oktober 1996 in Kraft und wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben.

Das Regelwerk besteht aus vier Rechtsverordnungen und einer Richtlinie, um das neue Recht auf eine moderne Verfahrensgrundlage zu stellen, die der Reichweite seiner Pflichten und der Eigenverantwortung der Abfallerzeuger Rechnung trägt.

Im Einzelnen:

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV
    (Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis)
  2. Nachweisverordnung, NachwV
    (Verordnung über über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen)
  3. Transportgenehmigungsverordnung, TgV
    (Verordnung zur Transportgenehmigung)
  4. Entsorgungsfachbetriebeverordnung, EfbV
    (Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe)
  5. Entsorgergemeinschaftenrichtlinie, EgRI
    (Richtlinie für die Tätigkeiten und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften)
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