Das Umweltinformationsgesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen für Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz setzt die neugefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU um und ist am 14.02.2005 in Kraft getreten.
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