Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Teil KfW, Programm Erneuerbare Energien (Premium)
Im KfW-Teil werden Großanlagen wie z.B. Nahwärmenetze für Wärme aus erneuerbaren Energien, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomasseanlagen über 100 kW und Tiefengeothermieanlagen gefördert. Die Förderübersicht (PDF-Download) gibt einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen.
Einzelheiten sind in Richtlinien geregelt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW (www.kfw.de).
Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn über die örtlichen Kreditinstitute (Hausbanken) bei der KfW einzureichen, Kommunen stellen ihre Anträge direkt bei der KfW.
Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt.