In Kraft getreten am 1. Januar 2003.
Die Regierungen
der Bundesrepublik Deutschland,
der Französischen Republik,
des Großherzogtums Luxemburg,
des Königreichs der Niederlande,
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und die Europäische Gemeinschaft,
von dem Wunsch geleitet, aus einer ganzheitlichen Betrachtungsweise heraus auf eine nachhaltige Entwicklung des Ökosystems Rhein hinzuwirken, die dem wertvollen Charakter des Stroms, seiner Ufer und seiner Auen Rechnung trägt, [...] sind wie folgt übereingekommen.