
Die Fünfte Überprüfungskonferenz vom 4. bis zum15. April 2011 in Wien zum Übereinkommen übernukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety,CNS) hat beschlossen, im Zeitraum vom 27. bis zum31. August 2012 die Zweite außerordentliche CNSKonferenzdurchzuführen. Diese zusätzliche Konferenzdient dem Informationsaustausch zwischenden CNS-Vertragsparteien über den Stand derAuswertung der Erfahrungen aus dem Unfall imjapanischen Kernkraftwerk (KKW) Fukushima am11. März 2011 sowie der Darstellung von Vorhabenund deren Umsetzung zur weiteren Verbesserungder Sicherheit von KKW und zur Risikominderung.Diese außerordentliche Konferenz stellt einenZwischenschritt auf dem Weg zur Sechsten Überprüfungskonferenzim April 2014 dar, auf der dieVertragsparteien umfassend über ihre Maßnahmenzur Gewährleistung der Sicherheit in Auswertungdes Fukushima-Unfalls berichten und Rechenschaftablegen sollen.
Die Zweite außerordentliche Konferenz ist eine themenorientierteKonferenz mit Fokus auf bestimmteThemen und nicht auf die Rechenschaftslegungdurch die Vertragsparteien. Vom General Committeedes Übereinkommens wurden sechs Themenbereichevorgegeben, die in dem vorliegenden schriftlichenBericht der Vertragspartei Deutschland bezogen aufDeutschland behandelt werden.