Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

Trinkwasser - Gesetzgebung

Die Qualität des Trinkwassers als wichtigstes Lebensmittel wird durch die Trinkwasserverordnung sichergestellt. Zuständig ist dafür das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Die Trinkwasserverordnung wurde im Jahr 2001 novelliert. Die neue Verordnung ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.

Eine Novellierung der Trinkwasserverordnung war erforderlich, um die Anforderungen der Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (98/83/EG) in nationales Recht umzusetzen. Mit der Novellierung wurden die geltenden Bestimmungen an neuere wissenschaftliche und technische Erkenntnisse angepasst, gestrafft und vollzugsfreundlicher gestaltet. Die unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes wichtigste Änderung ist die Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser von 40µg/l auf 10µg/l. Um die Herabsetzung des Grenzwertes erreichen zu können, wird ein Austausch der zum Teil noch vorhandenen Bleirohre erforderlich sein. Zur Durchführung dieser sehr aufwendigen Arbeiten ist -in Einklang mit der Richtlinie - ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2013 vorgesehen.

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale