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Stand: Mär. 2013

Studie zur Darstellung des Nutzens in Gesetzesbegründungen übergeben

Bundesumweltminister Peter Altmaier und Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, erhielten am 20.3.2013 von Professor Volker Wittberg, Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld, eine Studie zur Darstellung von Nutzen in Gesetzesbegründungen.

Altmaier erklärte bei der Übergabe: "Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung ihre wesentlichen Nutzenziele definiert. Es verlangt, nicht von der Substanz zu leben sondern so, dass man es vor künftigen Generationen verantworten kann. Damit ist ein politisches Leitprinzip formuliert, das bei allen Gesetzen und Verordnungen zu beachten ist."

Mit Blick auf die Aktivitäten der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung ergänzte Eckart von Klaeden: "Die Gesetzesbegründungen der Bundesregierung enthalten inzwischen klare Angaben, welcher Aufwand bei Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die neuen Regelungen zu erwarten ist. Es ist wichtig, nun auch die Angaben zum angestrebten Nutzen weiter zu entwickeln. Die Studie gibt dafür interessante Anregungen."

Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob und ggf. wie die Ergebnisse der Studie bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen verwendet werden können.

Weitere Informationen

Mehr zum Bürokratieabbau
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau 

 

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