Die Atombehörden der Länder sind der Aufforderung des Bundesumweltministeriums nachgekommen und haben den AKW-Betreibern eine Auflage zur vollständigen Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen - zunächst zur Anhörung - übermittelt.
Nach dem Trafobrandereignis in Krümmel 2007 hat Bundesumweltminister Gabriel unmittelbar mit den Vorstandsvorsitzenden der vier deutschen Energieversorgungsunternehmen ein Gespräch geführt. Die Vorstandsvorsitzenden haben zugesichert, dass
Ein Jahr später haben die Energieversorgungsunternehmen mitgeteilt, dass Sie Ihrer Zusage nachgekommen seien. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat nun festgestellt, dass in Krümmel das Sicherheitsmanagementsystem noch nicht vollständig eingeführt ist. Bayern und Niedersachsen haben eine aussagekräftige Berichterstattung in dieser Frage gegenüber der Bundesaufsicht abgelehnt. Lediglich in Baden-Württemberg ist das Sicherheitsmanagement verbindlich geregelt.
Das BMU hat deshalb entschieden, dass die Einführung von modernen Sicherheitsmanagementsystemen in den deutschen Kernkraftwerken zur Genehmigung verbindlich festgelegt wird. Das BMU hat Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Fristsetzung dazu aufgefordert, die Einführung von einem Sicherheitsmanagementsystem per Auflage rechtverbindlich vorzuschreiben und diese Auflage dann auch konsequent zu vollziehen. Entsprechend der bundesaufsichtlichen Aufforderung haben die betroffenen Länder dem BMU mitgeteilt, dass sie die vorgesehene Auflage den AKW-Betreibern zur Anhörung übermittelt haben.