Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation
Stand: Jun. 2009

Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke -
Revision D

Mit den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke aktualisiert das BMU das übergeordnete untergesetzliche Regelwerk. Die Erstellung wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) betreut. In dem mehrjährigen Entstehungsprozess wurden die zuständigen Behörden der Länder und die interessierte Fachöffentlichkeit intensiv eingebunden. Die im April 2009 fertig gestellte Fassung bietet einheitliche sicherheitstechnische Standards und Prüfkriterien und ermöglicht eine transparente Bewertung der Sicherheit für die deutschen Kernkraftwerke.

Das BMU hat sich am 4.6.2009 mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geeinigt, die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke in einem Grünbuchverfahren umzusetzen. In diesem Grünbuchverfahren werden die Sicherheitskriterien in einer Erprobungsphase vom 1.Juli 2009 bis zum 31. Oktober 2010 parallel zu dem bisherigen übergeordneten Regelwerk angewandt. Bei eventuell auftretenden Anwendungsschwierigkeiten der Sicherheitskriterien besteht die Möglichkeit konkrete Änderungsvorschläge für die Sicherheitskriterien einzubringen. Am Ende des Grünbuchverfahrens werden die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke durch das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger als Weißbuch veröffentlicht.

Die neuen Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke stellen eine Zusammenführung von vorhandenen Regeln, bestehender Praxis, internationalen Anforderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen dar und ersetzen die bisherigen Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke, Stand 1977, die RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren, Stand 1981 mit Aktualisierungen von 1996, und die Störfallleitlinien von 1983. Die Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke sind modular aufgebaut. Mit 12 Modulen werden die folgenden Themengebiete abgedeckt:

  • Modul 1 Grundlegende Sicherheitskriterien
  • Modul 2 Kriterien an die Auslegung des Reaktorkerns
  • Modul 3 Bei Druck- und Siedewasserreaktoren zu berücksichtigende Ereignisse
  • Modul 4 Kriterien an die Ausführung der Druckführenden Umschließung, der drucktragenden Wandung der Äußeren Systeme sowie des Sicherheitseinschlusses
  • Modul 5 Kriterien für die Leittechnik und Störfallinstrumentierung
  • Modul 6 Kriterien für die Nachweisführung und Dokumentation
  • Modul 7 Kriterien für den anlageninternen Notfallschutz
  • Modul 8 Kriterien für das Management der Sicherheit
  • Modul 9 Kriterien für den Strahlenschutz
  • Modul 10 Kriterien für die Auslegung und den sicheren Betrieb von baulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten
  • Modul 11 Kriterien an die Handhabung und Lagerung der Brennelemente
  • Modul 12 Kriterien für die Elektrische Energieversorgung

Der Verbleib der bisherigen Regelungen und die Berücksichtigung der Empfehlungen von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) und der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) in den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke ist in den folgenden Synopsen dokumentiert:

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale