Die Mobilfunknetzbetreiber haben im Dezember 2001 in einer Selbstverpflichtung Maßnahmen zur Verbesserung von Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zugesagt. Darüber hinaus soll es mehr Informationen und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze geben. Seither informieren die Netzbetreiber die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung. Die Mobilfunknetzbetreiber haben nunmehr das Jahresgutachten 2006 vorgelegt. Es ist lediglich auf die Bestandteile der Selbstverpflichtung beschränkt, in denen im letzten Jahr Umsetzungsdefizite festgestellt worden waren. Auf eine Begutachtung aller Aspekte der Selbstverpflichtung wurde im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem BMU und dem BMWi verzichtet, da im Jahr 2008 nicht nur eine Begutachtung des Jahres 2007, sondern zusätzlich eine Gesamtbilanz der Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung über die bisherige Gesamtlaufzeit der Selbstverpflichtung seit Dezember 2001 vorgelegt werden soll.