Der im Volksmund weit verbreitete Begriff „Energiesparlampe“ ist im Grunde genommen nicht eindeutig und wird - künftig - für verschiedene Lampentypen verwendet. Hier geht es nun um "Energiesparlampen" in der Form der Kompaktleuchtstofflampe, welche wiederum ebenso wie die Leuchtstoffröhre zu den Gasentladungslampen gehört.
Kompaktleuchtstofflampen unterliegen (so wie grundsätzlich alle Gasentladungslampen) den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), sie sind getrennt zu erfassen und fachgerecht zu entsorgen. Derzeit erfolgt dies in Deutschland, neben der Rückgabemöglichkeit bei kommunalen Entsorgungsbetrieben, über ein freiwilliges Rücknahmesystem des Handels. Sowohl bei der Kommune als auch bei den freiwilligen Rücknahmestellen des Handels und Handwerks können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgedienten Kompaktleuchtstofflampen kostenlos abgeben; sie werden dort von den Herstellern im Rahmen der gesetzlich festgelegten Produktverantwortung abgeholt und größtenteils verwertet.
Unter anderem um das freiwillige Rücknahmesystem zu fördern, hat das Bundesumweltministerium (BMU) Fachgespräche initiiert, im Rahmen derer sich Handels- und Handwerksverbände, Hersteller getragene Recyclingsysteme, der Logistikdienstleister Lightcycle sowie die Verbraucherzentralen mit dem BMU als Kooperationspartner auf eine Gemeinsame Erklärung verständigt haben und darauf, eine gemeinsam getragene Recyclingoffensive zur Optimierung der Entsorgung von Altlampen aus Haushalten in Gang zu bringen und zu fördern. In erster Linie soll die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabemöglichkeiten weiter verbessert werden. Das von den Kooperationspartnern geschaffene Dialogforum dient darüber hinaus dazu, praxisrelevante Fragen zu lösen. Dies betrifft u. a. Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in rücknahmebereiten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie Fragen zur Sammel- und Abhollogistik. Auch werden in diesem Rahmen zweckmäßige Informations-, Kommunikations- und Koordinationsmaßnahmen getroffen. So können nun beispielsweise Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite www.lightcycle.de, entwickelt vom Logistikdienstleister Lightcycle, anhand der Eingabe ihrer Adresse oder Postleitzahl die nächstgelegene Sammelstelle erfragen.
Das freiwillige Rücknahmesystem wird kontinuierlich ausgebaut. Noch im Jahr 2009 standen insgesamt lediglich ca. 2.200 Sammelstellen zur Verfügung, 725 davon waren freiwillige Sammelstellen im Handel. Demgegenüber hat sich die Gesamtzahl der Sammelstellen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel bis Anfang August 2012 auf 8.000 gesteigert. Hiervon entfielen allein 5.500 Sammelstellen auf Unternehmen im Handel. Im März 2011 waren dies noch 1.471, so dass hier im Zeitraum von einem Jahr nahezu eine Vervierfachung der Rückgabemöglichkeiten im Handel zu verzeichnen ist. Die Teilnahme von großen und bekannten Ketten quer durch die Segmente (Elektrofachmärkte, Drogeriemärkte, Baumärkte, Supermärkte) bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Vielzahl von Rückgabemöglichkeit.