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Stand: Feb. 2004

Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte"

Die Strahlenschutzverordnung (§§ 60-64 StrlSchV) und die Röntgenverordnung (§§ 37-41 RöV) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Die Richtlinie für die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte wurde auf der Grundlage der bisherigen "Grundsätze für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen", erschienen in der Schriftenreihe des Bundesministeriums des Innern im Jahre 1978, neu erarbeitet. Neu hinzu kamen Regelungen für das Gebiet der Arbeiten im Bereich natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe an Arbeitsplätzen (§ 95 StrlSchV).

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

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