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Stand: Mär. 2004

Richtlinie "Ärztliche und zahnärztliche Stellen"

Qualitätssicherungsmaßnahmen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen

Die Richtlinie Ärztliche und zahnärztliche Stellen wurde erarbeitet, um für die zuständigen Landesbehörden eine Grundlage zu schaffen, auf der Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen durchzuführen sind. Für den Bereich der Röntgenverordnung wurden ärztliche Stellen bereits im Jahr 1995 eingeführt. Diese haben sich bewährt, deshalb wurden auch für den Bereich der Strahlenschutzverordnung ärztliche und zahnärztliche Stellen eingerichtet.

Die Stellen haben eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt bzw. Zahnarzt einerseits und der Aufsichtsbehörde andererseits. Der Behörde gegenüber sind sie zur Übermittlung der Ergebnisse der Überprüfungen, des Abweichens vom Qualitätsstandard - hierbei insbesondere der beständigen ungerechtfertigten Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte - und der Nichtbeachtung der unterbreiteten Vorschläge zur Qualitätsverbesserung sowie zur Reduktion der Patientenexposition verpflichtet. Dem Strahlenschutzverantwortlichen sollen sie Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung vorschlagen.

Die Richtlinie wird von den zuständigen Behörden zugrunde gelegt, um einen bundeseinheitlichen Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung zu gewährleisten. Gleichzeitig dient sie den ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sowie dem im medizinischen Aufgabenbereich mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung tätigen Personen als informative Erläuterung, wie die nach den o.g. Verordnungen vorgeschriebene Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen durchgeführt wird.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie Ärztliche und zahnärztliche Stellen zum 1. März 2004 werden durch konsequente Qualitätssicherungsmaßnahmen Patienten und Beschäftigte vor ungerechtfertigter Strahlenbelastung geschützt und die Strahlenbelastungen in der Medizin auf ein medizinisch notwendiges Maß beschränkt.

Aktuelle Version des einheitlichen Bewertungssystems der Ärztlichen Stellen.

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