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Stand: Nov. 2008

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Richtlinie 2008/98/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Die "Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien", kurz: "Abfallrahmenrichtlinie" ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist, Umwelt, menschliche Gesundheit und Ressourcen zu schützen. Sie soll die EU dem Ziel einer "Recycling-Gesellschaft" näher bringen, indem mehr Abfälle getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies geschieht in Deutschland durch Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.Neue wesentliche Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie betreffen u.a.:

  • Präzisierung und Definition zentraler Rechtsbegriffe des Abfallrechts
  • Abfallhierarchie
  • Regelungen zur Bestimmung von Nebenprodukten und zum Ende der Abfalleigenschaft
  • Abfallvermeidung und Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms
  • Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle
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