In Kürze wird die EU mit der Revision der EG-Biozid-Richtlinie beginnen. Die geltende Biozid-Richtlinie verpflichtet die EU-Kommission, dem Rat sieben Jahre nach Ende der Umsetzungsfrist - also bis Ende 2007 - einen Bericht vorzulegen, der insbesondere Verfahrensvereinfachungen beleuchten und Wege zur Modifizierung der Richtlinie zeigen soll. Es kann davon ausgegangen werden, dass es nicht bei diesem Bericht bleibt; vielmehr wird erwartet, dass die Kommission 2008 einen Vorschlag für eine Modernisierung der Richtlinie vorlegen wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ihre dafür zu entwickelnde Position auf einen breit angelegten Diskurs mit möglichst vielen Betroffenen stützen.