Dreiundsechzigste Tagung
Zweiter Ausschuss
Tagesordnungspunkt 49 f)
Nachhaltige Entwicklung: Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Von dem Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Andrei Metelitsa (Belarus) vorgelegter Resolutionsentwurf auf der Grundlage informeller Konsultationen zum ResolutionsentwurfA/C.2/63/L.17
Die Generalversammlung erklärt erneut, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt das wichtigste internationale Rechtsinstrument für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen und für die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ist.
Einhundertneunzig Staaten und eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration haben das Übereinkommen ratifiziert und einhundertsiebenundvierzigStaaten und eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration haben das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ratifiziert.