Ein Register für Nanoprodukte, die in Deutschland hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, ist rechtlich machbar und realisierbar.
Der Zweck eines solchen Produktregisters und einer damit korrelierenden Meldepflicht ist, den Behörden einen Überblick über die in Deutschland hergestellten und auf dem deutschen Markt erhältlichen Nanoprodukte zu ermöglichen. Mit der Erfassung im Produktregister soll dem Entstehen von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen (einschließlich der Arbeitnehmer/-innen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit verstärkt Nanomaterialien ausgesetzt sind) sowie für die belebte und unbelebte Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge im Sinne des Vorsorgeprinzips vorgebeugt werden, und zwar unter dem Aspekt der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Nanoprodukten.