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Stand: Aug. 2005

Rahmenempfehlungen für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken

Was versteht man unter Kernreaktorfernüberwachung und wer wendet sie an?
Die Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - ein komplexes Mess- und Informationssystem - ist ein Instrument der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, die betreiberunabhängig zur vollautomatischen Überwachung von kerntechnischen Anlagen rund um die Uhr eingesetzt wird. Der Hauptzweck des Systems ist eine unmittelbare und sofortige Kontrolle der relevanten Einflussgrößen der Anlage, die für die Sicherheit der Anlage und den Strahlenschutz von Bedeutung sind.

Was hat sich in der Neufassung der "Rahmenempfehlungen für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken" 2005 gegenüber der Fassung aus dem Jahr 1980 geändert?
Auf Grund eines Beschlusses des Arbeitskreises "Umweltüberwachung" (AK-UR) des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie wurde die Rahmenempfehlung für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken (GMBL 1980, S. 577) von einer Arbeitsgruppe des AK-UR unter Beteiligung der KFÜ-betreibenden Länder überarbeitet. Die notwendig gewordene Überarbeitung der Rahmenempfehlung erfolgte im Hinblick auf eine Anpassung an die Novellierung der StrSchV , eine Anpassung an den Stand der Technik unter Berücksichtigung der vorhandenen KFÜ-Systeme sowie die Zielsetzung der KFÜ-Systeme und ihre Schnittstellen zu anderen Systemen des Notfallschutzes.
Eine Ausnahme bildeten die im Kapitel II. B. 4. genannten "Daten aus der Anlage". Hier konnte keine Anpassung erfolgen, da bei den zu überwachenden Parametern der Länder-KFÜ’s keine einheitliche Struktur zu erkennen war. So wurde der alte Textabschnitt belassen mit einem Hinweis auf die Schutzziele.Auf Grund der technischen Entwicklung in den letzten 24 Jahren, musste zu Kapitel II. D. "Datenerfassung, Datenübertragung und Datenverarbeitung" eine fachliche Anpassung erfolgen, um dem derzeitigen technischen Stand Rechnung tragen zu können. Hierzu wurde der Text neu gefasst aber auch die Zielsetzung der KFÜ-Systeme und ihre Schnittstellen zu anderen Systemen des Notfallschutzes wurden in diesem Kapitel aufgenommen.

Der Abschnitt E. "Qualitätssicherung" wurde neu eingeführt. Unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge für den kerntechnischen Unfall ist die Einführung eines durchgängigen Qualitätssicherungssystems unerlässlich sowohl für die Gewährleistung der Verfügbarkeit der technischen Komponenten des Fernüberwachungssystems, für die Arbeitsabläufe der Betriebsführung sowie die Arbeit mit dem Datenbestand.

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