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Stand: Mai. 2001

Protokoll von Cartagena über die Biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt

Der Schutz der biologischen Vielfalt steht im Mittelpunkt dieser internationalen Übereinkunft, die im Einklang mit dem sogenannten Vorsorgeprinzip der Rio-Erklärung (Grundsatz 15) steht.

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