Seit 1. Juni 2012 werden insbesondere die Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen neu geregelt. Vollzugshinweise zu den §§ 53 bis 55 des neuen Kreislaufwirtschaftzsgesetzes sollen helfen, die neuen Bestimmungen zu erläutern und die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen zu beantworten.
Die Vollzugshinweise sind im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und abgestimmt worden. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für das Abfallrecht zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, einiger Vollzugsbehörden der Länder (einschließlich einzelner auch für den Vollzug zuständiger Sonderabfallentsorgungsgesellschaften der Länder), der Länderarbeitsgruppe GADSYS (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme) sowie der IKA (InformationsKoordinierende Stelle) des Länderarbeitsgruppe GADSYS zusammen.