Zum Nationalen Naturerbe gehören herausragende, charakteristische Landschaften, für die Deutschland auf nationaler, europäischer und globaler Ebene eine besondere Verantwortung besitzt. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 sieht vor, aus dem Bundeseigentum bis zu 125.000 Hektar – dies entspricht 1.250 km² oder der Fläche von 10 Nationalparken – zum Schutz des Nationalen Naturerbes unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder andere Naturschutzträger zu übertragen.