Am 21. August 2012 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Kontaminanten-Verordnung in Kraft getreten (BGBl. I 1710). In dem nationalen Rechtsvorhaben erfolgt die Anpassung der Strafbewehrungen an fortgeschriebenes EU-Kontaminantenrecht, auch für Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Lebensmitteln. Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 vom 2. Dezember 2011 setzt in Abschnitt 5 erstmals EU-weit Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche PCB in verschiedenen Lebensmitteln fest. Aus dem Abschnitt 4 der Anlage der nationalen Kontaminanten-Verordnung wurden die nationalen Höchstmengen gestrichen, die jetzt in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 festgelegt sind. Damit beinhaltet die Kontaminanten-Verordnung nunmehr die über das EU-Recht hinausgehenden, nur in Deutschland geltenden Höchstmengen für nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln wie Fleisch und Fleischerzeugnisse von Pferden, Ziegen und Kaninchen, Federwild und Haarwild sowie Wildschweinen.