Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle drei Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention. Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Vierte Vertragsstaatenkonferenz, die im Juni 2011 in der Republik Moldau stattgefunden hat, einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorgelegt. Der Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts wurde vom Bundesumweltministerium erstellt, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und mit den Bundesländen konsultiert. In den Nationalbericht sind auch Stellungnahmen aus dem öffentlichen Konsultationsverfahren eingeflossen, in dem unter anderem Umweltverbände Stellungnahmen abgegeben haben.