Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit den atomrechtlichen Behörden der Länder und unter Mitwirkung der Betreiber der deutschen Kernkraftwerke einen Aktionsplan zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem europäischen Stresstest erstellt.
Grundlagen der in Deutschland getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Robustheit der deutschen Kernkraftwerke sind die Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) vom Mai 2011, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Weiterleitungsnachricht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vom 15. Februar 2012, die weiterführenden Stellungnahmen der RSK vom 5. April und 26. September 2012, sowie die in diesen Stellungnahmen berücksichtigten Ergebnisse des EU-Stresstests. In einem eigenen Kapitel des Aktionsplans werden die laufenden Beratungen in der Strahlenschutzkommission zum anlagenexternen Notfallschutz beschrieben.
Der Aktionsplan zeigt den Umsetzungsstand der Empfehlungen zur Verbesserung der Robustheit der Kernkraftwerke auf. In allen Anlagen sind Maßnahmen, vorwiegend im Bereich Notfallschutz, ergriffen worden, die im Rahmen von atomrechtlichen Aufsichtsverfahren umgesetzt werden. Der Prozess der Bewertung der RSK-Empfehlungen ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu verfolgen die Betreiber in einer gemeinsamen Vorgehensweise der Bewertung einen systematischen Ansatz, der noch zu weiteren Maßnahmen oder zur Neubewertung bereits beschriebener Maßnahmen führen kann.
Nach der Durchführung des Europäischen Stresstests mit den Peer-Reviews in allen europäischen Mitgliedsstaaten mit Kernkraftwerken, der Schweiz und der Ukraine hat die Gruppe der Leiter der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden in der EU (ENSREG) im Juli 2012 einen Aktionsplan beschlossen. Dieser sieht vor, dass alle teilnehmenden Staaten auf der Basis der Ergebnisse des Stresstest bis zum Jahresende 2012 nationale Aktionspläne erstellen und veröffentlichen.
Auf einem gemeinsamen Workshop im April 2013 werden die teilnehmenden Staaten ihre Pläne erläutern und den Stand der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen Stresstests darlegen. Ziel ist es, dass die teilnehmenden Staaten unter Beibehaltung ihrer nationalen Verantwortlichkeit für die nukleare Sicherheit sich gegenseitig auf einen möglichst harmonisierten Stand der Risikominderung gegenüber extremen Ereignissen in Kernkraftwerken verständigen. Das Bundesumweltministerium drängt im Rahmen der europäischen Gremien darauf, solche gemeinsamen und gegenseitigen Diskussions- und Prüfprozesse unter den europäischen Partnern dauerhaft weiter zu verfolgen und zu vertiefen.