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Stand: Jul. 2011

Nachhaltigkeitsverordnungen

- amtliche Fassung vom 23. Juli 2009 -

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2009, S. 2174. Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634).
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundestages die Nachhaltigkeitsverordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet ("Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung"). Diese Verordnung ist nicht auf flüssige Biomasse anzuwenden, die vor dem 1. Juli 2010 energetisch genutzt wurde. Für flüssige Biomasse, die nach dem 30. Juni 2010 und vor dem 1. Januar 2011 nach dem EEG vergütet wird, gelten verschiedene Übergangsbestimmungen.

- amtliche Fassung vom 30. September 2009 -

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 5. Oktober 2009, S. 3182.
Die Bundesregierung hat die „Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung“ verabschiedet. Biokraftstoffe im Sinne dieser Verordnung sind flüssige oder gasförmige Kraftstoffe für den Verkehr, die aus Biomasse hergestellt werden. Die Verordnung tritt am 2. November 2009 in Kraft. Diese Verordnung ist nicht auf Biokraftstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Juli 2010 in den Verkehr gebracht werden. Für Biokraftstoffe, die nach dem 30. Juni 2010 und vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht werden, gelten verschiedene Übergangsbestimmungen.

Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland).

Begründung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

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