Die Verpackungsverordnung verfolgt das Ziel, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu steigern. Hintergrund sind die eindeutigen ökologischen Vorteile von Mehrweg- gegenüber Einweggetränkeverpackungen. Diesem Ziel dient die im Jahr 2003 eingeführte Pfandpflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen.
Der Mehrweganteil ist unmittelbar nach Einsetzen der Pfandpflicht deutlich angestiegen und hat sich seitdem im Segment Bier auf hohem Niveau stabilisiert. In den Segmenten Wasser und Erfrischungsgetränke ist er demgegenüber nach einem vorübergehenden Anstieg wieder gefallen. Erhebungen zur Entwicklung des Mehrweg- und Einweganteils bei den Getränkeverpackungen (PDF, 53 KB, barrierefrei) haben ergeben, dass der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 - 2010 von 71,1% auf 50,1% gesunken ist. Der darin enthaltene Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken hat in diesem Zeitraum von 66,3% auf 48% abgenommen.
Im April 2010 hat das Umweltbundesamt eine von der bifa Umweltinstitut GmbH erarbeitete Studie (PDF, 1,58 MB, extern) zur Evaluierung der Pfandpflicht vorgelegt. Die Studie macht deutlich, dass die Kennzeichnungs- und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen derzeit unnötig erschwert. Im Handel finden sich verstärkt Angebote von Einweggetränkeverpackungen, deren Design stark an das von Mehrweggetränkeverpackungen angelehnt ist. Zusätzliche Verwirrung wird durch rechtswidrig falsche Deklarationen in den Geschäften und sogar auf den Getränkeverpackungen selbst hervorgerufen. Schlussendlich assoziieren viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Begriff "Pfandflasche" bzw. mit der Bepfandung und Rückgabe einer Getränkeverpackung fälschlicherweise die Vorstellung, es handle sich hierbei stets um Getränkeverpackungen eines Mehrwegsystems. Diese Umstände tragen zu Irritationen bei, die insgesamt mit eine Ursache für die beschriebene Entwicklung der Mehrweganteile sind.
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung zielt auf eine klare und eindeutige Hinweispflicht im Handel ab, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert, sich bewusst für eine Getränkeverpackung zu entscheiden, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt.
Mit der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs auf der Homepage des Bundesumweltministeriums wird zugleich die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise nach § 68 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeleitet. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Stellungnahmen zum Entwurf können dem Bundesumweltministerium auf dem Postwege oder elektronisch unter WAII6@bmu.bund.de vorgelegt werden. Die Anhörung endet mit Ablauf des 7. Dezember 2012.