Die Bundesregierung hat den Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" beschlossen. Das Monitoring dient dem Ziel, die Umsetzung des Maßnahmenprogamms und des Energiekonzepts einschließlich der darin enthaltenen Ziele mit Blick auf eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung zu überprüfen, um bei Bedarf nachsteuern zu können.