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Stand: Jun. 2012

Liste mit sicherheitstechnischen Anforderungen ("Nachrüstliste")

Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes soll die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet beendet und bis zum Zeitpunkt der Beendigung der geordnete Betrieb sichergestellt werden.

In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde seit Anfang 2010 eine nicht abschließende sogenannte Nachrüstliste mit sicherheitstechnischen Anforderungen erarbeitet. Sie ist nun insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der 13. Atomgesetz-Novelle und der Erkenntnisse nach den Reaktorunfällen in Fukushima aktualisiert und fortgeschrieben worden.

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