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Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffizienzformel für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen durch EU- Kommission veröffentlicht

Die neue Abfallrahmenrichtlinie, die seit dem 12. Dezember 2010 durch alle Mitgliedstaaten anzuwenden ist, markiert ein Umdenken, bei dem Abfälle nicht mehr als unerwünschte Belastung, sondern als wertvolle Ressourcen angesehen werden. Durch die Richtlinie wird eine fünfstufige Abfallhierarchie als Prioritätenfolge eingeführt, wobei die Abfallvermeidung an oberster Stelle steht, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung, z.B. energetischer Verwertung, und Abfallbeseitigung als letztes Mittel.

Mit der so genannten R1-Formel hat die Abfallrahmenrichtlinie für Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen einen Anreiz eingeführt, verstärkt zur Energieversorgung von Wirtschaft und Haushaltungen beizutragen. Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, die die Energieeffizienz-schwellenwerte dieser Formel erreichen (0,6 für Bestands- bzw. 0,65 für Neuanlagen) oder übertreffen, können als Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfall gemäß Abfallhierarchie eingestuft werden.

Die nunmehr von der EU-Kommission vorgelegten Leitlinien sollen die Behörden der Mitgliedstaaten bei der einheitlichen und Auslegung und Anwendung der R1-Formel unterstützen. Der Leitfaden stellt ein Dokument dar, das je nach den Erfahrungen überarbeitet werden kann, die mit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten und bei der Weiterentwicklung der europäischen Abfallwirtschaftspolitik gemacht wurden. Die als Anlage beigefügte Unterlage liegt im Original nur in englischer Sprache vor; die Übersetzung in die deutsche Sprache wurde durch das BMU veranlasst.

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