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Stand: Dez. 2010

Leitfaden Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben am Oberrhein

Die gegenseitige Information und Anhörung über Vorhaben, die grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben können, erfolgt im Gebiet der Oberrheinkonferenz derzeit auf der Grundlage der "Empfehlung der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission über die Zusammenarbeit bei umweltrelevanten Vorhaben am Oberrhein" vom 13. März 1996, die am 1. Mai. 1996 in Kraft getreten ist.

Die Empfehlung sieht dabei im Wesentlichen eine grenzüberschreitende Behörden-information vor, bei der die Behörde des Nachbarstaates am Genehmigungsverfahren wie eine inländische Behörde zu beteiligen ist (Art. 4 Abs. 1). Die Empfehlung eröffnet der inländischen Behörde zwar auch die Möglichkeit, dass sie ihre Öffentlichkeit über das Vorhaben des Nachbarstaates informiert (Art. 5 Abs. 1). In diesem Fall kann sich die Öffentlichkeit des Nachbarstaates unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer am Genehmigungsverfahren beteiligen (Art. 5 Abs. 2). In der Behördenpraxis erlangte diese Regelung aber keine praktische Bedeutung. Die Empfehlung bezieht sich dabei auch nur auf eine begrenzte Anzahl von ausge-wählten Infrastrukturprojekten und genehmigungsbedürftigen Einzelvorhaben.

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