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Stand: Jul. 2005

Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 (KKP 2) Bericht zum Nachweisdefizit "Füllstand im Sumpfbetrieb"

Am 14. Januar 2005 hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) darüber informiert, dass bei KKP 2 aufgrund einer Lücke im Nachweis nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein bestimmter Kühlmittelverluststörfall (KMV) nicht beherrscht werde. Der Betreiber hatte aus diesem Grund am 13. Januar 2005 Sofortmaßnahmen zur Herstellung der Störfallsicherheit der Anlage ergriffen.

Zur Aufklärung des Sachverhalts forderten die Aufsichtsbehörden den Betreiber in der Folge auf, zum technischen Sachverhalt, zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf seines Erkenntnisprozesses und zum Umgang mit Erkenntnissen im Rahmen seines Sicherheitsmanagements zu berichten. Da der Betreiber die Fragen der Atomaufsicht mehrmals nicht vollständig beantwortete bzw. sich aus seinen Antworten neue Fragestellungen ergaben, hat das UVM den Betreiber auf Initiative des BMU am 21. Februar 2005 per Anordnung nach § 19 Abs. 2 des Atomgesetzes verpflichtet, Fragen zum Sachverhalt zu beantworten. Der Betreiber hat mit seinem Bericht vom 22. März 2005 Antworten zum überwiegenden Teil dieser Fragen eingereicht.

Nachfolgend wird der aktuelle Kenntnisstand auf der Grundlage aller dem BMU vorgelegten Informationen zusammengefasst und bewertet.

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