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Stand: Feb. 2004

Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der thermischen Reaktorleistung

Thermische Leistungserhöhungen bei Kernkraftwerken müssen von den zuständigen Atombehörden der Bundesländer genehmigt werden. Potenziell steigt insbesondere bei einem Störfall durch die mit der Leistungserhöhungen verbundenen Druck und Temperaturerhöhungen das Risiko, weil thermische Leistungserhöhungen mit einer erhöhten Beanspruchung fast aller nukleartechnischen Teile eines Kernkraftwerkes und des Wasser-Dampf-Kreislaufes verbunden sind. Deshalb sind umfangreiche Vorkehrungen zu treffen und Nachweise zu erbringen, um die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge zu gewährleisten. Das Bundesumweltministerium hat sich für alle geplanten Leistungserhöhungen seine bundesaufsichtliche Entscheidung vorbehalten. Im Falle des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld hat die Bundesaufsicht mit ihrer Stellungnahme vom 3. Februar 2004 festgestellt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren weil diese Nachweise nicht vollständig vorgelegt wurden. Der vom bayerischen Umweltministerium vorgesehene Genehmigungsbescheid durfte nicht erlassen werden.

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