Freiwillige Selbstverpflichtungen nehmen einen wichtigen Platz in einer verantwortungsvollen Handlungsstrategie der Wirtschaft ein. Was über Selbstverpflichtungen geregelt werden kann, erfordert keinen zusätzlichen Gesetzes- und Verordnungsrahmen. Damit freiwillige Selbstverpflichtungen tatsächlich wirken, müssen nicht nur die Ziele klar und eindeutig definiert sein. Die Zielerreichung muss auch kontinuierlich geprüft und dokumentiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass auf dem Weg zum Ziel nötigenfalls nachgesteuert werden kann.
Die Selbstverpflichtung, die die Mobilfunknetzbetreiber 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegeben und 2008 angepasst und erneuert haben, beinhaltet eine solche kontinuierliche Überprüfung.Regelmäßig, seit 2008 im 2-Jahres-Rhythmus, wird die Bundesregierung auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung informiert.
Mit der vorliegenden Untersuchung legt das Informationszentrum Mobilfunk e.V. ein weiteres Jahresgutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber vor.Der diesjährige Bericht knüpft an die vorangehenden Gutachten an und beleuchtet die Maßnahmen, die 2008 in der Fortschreibung der Selbstverpflichtung vereinbart wurden.