Seit Dezember 2001 ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" in Kraft. Sie setzt unter anderem auf die so genannte "Verbändevereinbarung" mit den kommunalen Spitzenverbänden ("Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze") vom Juli 2001 auf.
Die Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens durch die Mobilfunknetzbetreiber (im folgenden auch kurz "Betreiber"), vertreten durch das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), ist Bestandteil der freiwilligen Selbstverpflichtung: "Die Mobilfunkbetreiber werden die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung informieren."
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 12.04.2006: Keine Zunahme bei Konflikten um den Mobilfunk
- Themenliste: Mobilfunk
- www.deutsches-mobilfunk-forschungsprogramm.de
- www.mobilfunk-information.de