Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" ist seit Dezember 2001 in Kraft. Sie setzt unter anderem auf die so genannte "Verbändevereinbarung" mit den kommunalen Spitzenverbänden ("Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze") vom Juli 2001 auf.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 31.03.2005: "Mobilfunkbetreiber legen Rechenschaftsbericht vor"