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Stand: Dez. 2012

Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung für die Jahre 2012 / 2013

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen - bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln - und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu erhalten.

Diese Vermeidung einer Belastung stromintensiver Unternehmen führt zu einer entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.

Die vorliegenden Hintergrundinformationen zur BesAR sollen dazu dienen, das Verfahren zu erläutern und einen Überblick über die Struktur der begünstigten Unternehmen sowie die durch die BesAR ausgelösten Verteilungswirkungen im Rahmen des EEG-Umlagemechanismus zu geben.

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