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Stand: Aug. 2006

Harmonisierung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union

Arbeit der Western European Nuclear Regulators Association WENRA zu Reaktorsicherheit, radioaktiven Abfällen, Stillegung

Am 4. Februar 1999 gründeten die Vorsitzenden der atomrechtlichen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Kernkraftwerken die "Western European Regulators Association" (WENRA). Zu den Gründern gehörten die Behördenleiter aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Schweden, Spanien. Die Schweiz war eingeladen und ist später beigetreten. Die Gründung erfolgte durch Zeichnung eines Mandats, in dem die wesentlichen Ziele niedergelegt sind:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für nukleare Sicherheit und behördliche Praxis, insbesondere innerhalb der Europäischen Union
  • Bereitstellung einer unabhängigen Stelle zur Bewertung der nuklearen Sicherheit und behördlichen Praxis in den Kandidatenländern für den Beitritt zur Europäischen Union
  • Entwicklung und Verständigung auf einen gemeinsamen Ansatz für neu auftretende Sicherheits- und Behördenfragen.

WENRA ist ein rein informelles Gremium ohne formalen Status. WENRA bekommt seine Bedeutung dadurch, dass dort die Verantwortungsträger für nukleare Sicherheit für Kernkraftwerke in Europa zusammenarbeiten. Wirksam wird WENRA dadurch, dass die Ergebnisse über nationale Regierungen oder über die Gremien und Institutionen der Europäischen Union in nationale und internationale Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebracht werden.

Anlass für die Gründung von WENRA war der Prozess der Erweiterung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bei Europäischen Gipfeln immer wieder bekräftigt, dass den Fragen der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Beitrittsprozesses höchste Bedeutung beigemessen werden muss. Da die Union in Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerken keine eigene Zuständigkeit hat, mussten die Mitgliedsstaaten selbst Anforderungen definieren, die den Beitrittsverhandlungen zur nuklearen Sicherheit zu Grunde gelegt werden konnten. Hier sahen sich die Leiter der atomrechtlichen Behörden in ihrer spezifischen Sicherheitsverantwortung gefordert, entsprechende Einschätzungen und Empfehlungen zu entwickeln und in die Beratungen einzubringen.

In diesem Zusammenhang wurde allen Beteiligten in den EU-Mitgliedsstaaten wie auch bei den Beitrittskandidaten deutlich, dass es in Europa keine gemeinsamen Sicherheitsanforderungen gibt.

Diese beiden Herausforderungen haben die Entwicklung von Selbstverständnis und Arbeitsweise geprägt: bestimmend war die aktuelle Aufgabe, nicht der formale Status.

Anhänge:

Anhang 1: Bericht: Harmonisierung der Reaktorsicherheit in den WENRA-Ländern
(PDF-Dokument, 634 KB)
Anhang 2: Referenzniveaus: Harmonisierung der Reaktorsicherheit in den WENRA-Ländern
(PDF-Dokument, 321 KB)
Anhang 3: Panelverfahren der WENRA-Arbeitsgruppe zur Reaktor-harmonisierung
(PDF-Dokument, 37 KB)
Anhang 4: Beschreibung des deutschen Rechtssystems der WENRA-Arbeitsgruppe zur Reaktorharmonisierung
(PDF-Dokument, 91 KB)
Anhang 5: Teilnehmende Organisationen der WENRA-Arbeitsgruppe zur Reaktorharmonisierung
(PDF-Dokument, 35 KB)
Anhang 6: Überblick über die Ergebnisse für Deutschland: Harmonisierung der Reaktorsicherheit in den WENRA-Ländern
(PDF-Dokument, 420 KB)
Anhang 7: Terms of Reference for Harmonizing Inspections Practices
(PDF-Dokument, 51 KB)
Anhang 8: Terms of Reference for Obtaining Common Approaches on Characterisation and Management of Radioactive Waste
(PDF-Dokument, 56 KB)
Anhang 9: Instructions for the Wenra Working Group on Harmonisation of Safety Approaches for Radioactive Waste Management
(PDF-Dokument, 54 KB)
Anhang 10: Synthesis of inspection practise benchmark - February 2004
(PDF-Dokument, 64 KB)
Anhang 11: Draft Wenra View on the Management of very low Level Radioactive Waste Arising from Nuclear Installations
(PDF-Dokument, 65 KB)
Anhang 12: WGW Methodology for defining European safety reference levels
(PDF-Dokument, 82 KB)
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