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Stand: Jun. 2011

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Das von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept weist den Weg in das Zeitalter dererneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbarenEnergien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 aufmindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens80 Prozent steigen. Die Erreichung dieser Ziele setzt voraus, dass der Ausbau der erneuerbarenEnergien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nurgelingen, wenn er nachhaltig und effizient erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungenvorgenommen werden, um das Energieversorgungssystem auf diese hohen Anteile erneuerbarerEnergien auszulegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss daher so weiterentwickeltwerden, dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwartetenMarktanteil von 35 – 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird.

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