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Stand: Feb. 2009

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG) Entwurf und Begründung

Entwurf und Begründung

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 5. Februar 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt.

Mit dem Gesetz, das inhaltlich die im Rahmen des Umweltgesetzbuches erarbeiteten Regelungen des UGB IV aufgreift, sollen in Deutschland bestehende Regelungslücken geschlossen werden. So fehlen bislang Regelungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei deren Anwendung am Menschen. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier besonderer Handlungsbedarf bei der optischen Strahlung hinsichtlich der Nutzung von Solarien. Insbesondere für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Hier soll durch das Gesetz ein Nutzungsverbot für Kinder und Jungendliche festgeschrieben werden. Weitere Regelungen, insbesondere Vorgaben zur Bestrahlungsstärke wie sie für neu auf den Markt kommende Geräte europaweit bereits gefordert werden, sind auf Verordnungsebene geplant.

Angesichts der zunehmenden Anzahl und Intensität medizinischer Anwendungen bedarf es in diesem Bereich künftig für ausgesuchte Anwendungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte der Rechfertigung der Einzelanwendung durch eine fachkundige ärztliche Person in Form einer Nutzen - Risiko - Abwägung.

Darüber hinaus ist die Erweiterung der derzeitigen Regelungen im Bundesimmissionsschutzrecht erforderlich. Im Bereich der elektromagnetischen Felder soll der europaweit anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgegeben werden und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auch für hoheitlich und privat betriebene Funkanlagen umgesetzt werden. Die derzeit geltende Beschränkung auf den gewerblichen Bereich ist nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird.

Die Neuregelungen sollen insgesamt eine verbesserte Grundlage schaffen, um vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung einer aus dem modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenkenden Technik zu schützen.

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