Mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (so genannte Ausstiegsnovelle), in Kraft getreten am 27. April 2002, wurde das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) [AtG] novelliert.
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