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Stand: Jan. 2011

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Die in Kraft getretenen Gesetzen sind mit den Gesetzentwürfen (Bundestagsdrucksachen 17/3051 bis 17/3054) identisch. In den Gesetzentwürfen können die jeweiligen Begründungen der Neuregelungen nachgelesen werden.

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" gebilligt. Das zum 1. Januar 2011 neu zu errichtende Sondervermögen soll die finanziellen Rahmenbedingungen für zusätzliche Programmausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und des internationalen Klimaschutzes bedarfsgerecht und verlässlich regeln.

In das Sondervermögen sollen ab dem Jahr 2011 Zahlungen der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und ab dem Jahr 2013 zusätzliche Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen fließen.

Weitere Informationen:
  • Energiekonzept der Bundesregierung
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