Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und im Interesse einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion sowie dem Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Zu diesen Zwecken regelt es zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten.