Stand: Mai. 2010

Fragen und Antworten zur Pfandpflicht

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Seit dem 1. Mai 2006 umfasst sie Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Das Pfandhat den Mehrweganteil in diesen Getränkebereichen gestützt und das "Ex und Hopp“ beendet. Die wichtigsten Informationen zum geltenden Pfandrecht finden Sie nachfolgend.