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Stand: Dez. 2011

Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Nach Artikel 22 der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG) müssen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht anhand eines vorgegebenen Musters erstellen. In diesem Bericht soll die nationale Entwicklung der erneuerbaren Energien der letzten zwei Jahre im Detail aufgeführt werden. Auf diese Weise überprüft die Europäische Kommission, ob sich die Mitgliedstaaten auf dem Weg zu Erreichung ihrer verbindlichen nationalen Erneuerbaren-Ziele im Jahr 2020 befinden.

Im ersten Fortschrittsbericht ist die Entwicklung der erneuerbaren Energien für die Jahre 2009 und 2010 darzulegen. Deutschland hat im Jahr 2009 und 2010 einen Anteil von 10,2% bzw. 11,3% erneuerbare Energien am Gesamtenergieverbrauch erreicht. Damit ist Deutschland auf gutem Weg, das nationale Ziel von 18% im Jahr 2020 zu erreichen. Mit den Beschlüssen zur Energiewende im Sommer 2011 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenkonzept, insb. auch für den Bereich der erneuerbaren Energien vorgelegt.

Die genaue Entwicklung der erneuerbaren Energien sowie eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen können dem Fortschrittsbericht entnommen werden. Der Fortschrittsbericht enthält darüber hinaus einen Bericht zu den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen.

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