Die aktuelle Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Juli 2012. Das Marktanreizprogramm umfasst zwei Teile:
Vom 20. Juli 2012
(Veröffentlicht im Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, Datum 8. August 2012,
www.bundesanzeiger.de, Suchbegriff BAnz AT 08.08.2012 B4)
Hinweis:
Die Richtlinien vom 20. Juli 2012 sind bei der Europäischen Kommission nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) "Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag" unter der Beihilfenummer SA. 35340 (2012/X) angezeigt.