Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (BGBl. I S. 1077) beschlossen.
Die Verordnung dient in erster Linie der Umsetzung von Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG. Demnach werden Biokraftstoffe, die u. a. aus Abfällen und Reststoffen aus Biomasse hergestellt worden sind, gegenüber dem Beitrag sonstiger Biokraftstoffe künftig doppelt gewichtet auf die Biokraftstoffquote angerechnet.
Mit der Verordnung werden Anreize dahingehend gesetzt, dass vermehrt nachhaltige Rohstoffe wie biogene Abfälle und Reststoffe aus Biomasse und damit weniger konventionelle Biomasse (z.B. Raps, Weizen) eingesetzt werden. Für Mineralölunternehmen, die solche Biokraftstoffe einsetzen, wird die Quotenerfüllung durch die Doppelzählung erleichtert. Auch die Klimabilanz von Biokraftstoffen auf Basis dieser Stoffe ist nach Berechnungen der Europäischen Kommission deutlich günstiger als die sonstiger Biokraftstoffe.