Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation
Stand: Apr. 2011

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 (aktuellste Fassung)

Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in seiner durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) geänderten Fassung.

Mit dem EEG, dass am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist ("EEG 2009"), wurde das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst.

Das EEG 2009 in seiner am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung wurde seit dem 1. Januar 2012 durch das EEG in seiner durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) geänderten Fassung ("EEG 2012") abgelöst.

Das EEG dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283 S. 33).

Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung. Es wird international als beispielhaft angesehen. Die Grundstruktur des EEG 2004 wurde mit dem EEG 2009 beibehalten. Im Detail sind aber weit reichende Verbesserungen erfolgt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, gemäß dem Kabinettsbeschluss von Meseberg für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 weiter auszubauen. Die wichtigsten Änderungen im EEG 2009 zur Erreichung dieses Ziels sind die attraktivere Gestaltung des Repowering, die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mitsamt der Regelung des Einspeisemanagements.

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale