Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige ab dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde. Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Februar 2011 wird das EEWärmeG geändert. Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1.Mai 2011 in Kraft. Die zentralen Änderungen finden Sie im Hintergrundpapier (PDF-Dokument, barrierefrei, 27 KByte).